Berufsgenossenschaften

Viele Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK) fördern die Teilnahme an ADAC Fahrsicherheitstrainings. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vermerkt, durch den ADAC direkt mit Ihrer BG/UK. Um Zuschüsse mit den BG/UK abrechnen zu können, haben wir folgende Checkliste für Sie vorbereitet:

Da sich die Richtlinien und Förderbeträge nicht nur periodisch ändern können, bitten wir Sie, sich vor einer Trainingsbuchung mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen und den aktuellen Stand abzufragen.

Sollte Ihre BG/UK die Teilnahme an ADAC Trainingsmaßnahmen fördern, fordern Sie bitte vorab die entsprechenden Zuschussunterlagen für alle als Teilnehmer vorgesehenen förderfähigen Mitarbeiter an. Bitte beachten Sie, dass die Gewährung der Zuschüsse teils an Fristen gebunden ist.

Alle BG-Karten/Gutscheine oder Listen, die Sie zwecks Abrechnung von ihrer BG/UK erhalten, sind an entsprechender Stelle mit Firmenstempel und Unterschrift zu versehen.

Bitte senden Sie die Zuschussunterlagen für alle angemeldeten Trainingsteilnehmer zu uns. Alternativ können Sie die Zuschussunterlagen einem Ansprechpartner der Gruppe übergeben, der diese zum Training mitbringt. Die Zuschussunterlagen müssen vor dem Trainingstermin vorliegen.

Teilnehmende BG und UK*

Bitte klicken Sie auf Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, um mehr über das jeweilige Förderprogramm zu erfahren.

ADAC Produktblatt

Zuschüsse der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
(Stand 2024)

*Liste der fördernden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kann sich ändern. Stand: 10/2021

Förderungen

Viele Kfz-Versicherungen vergüten die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mit Rabatten, allen voran die ADAC Autoversicherung. Die Teilnahme an einem ADAC Fahrsicherheitstraining ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit und hilft, Unfälle zu vermeiden. Daher gewähren viele Kfz-Versicherungen Kursabsolventen Rabatte auf die Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Wird während der Vertragslaufzeit ein Fahrsicherheitstraining absolviert, teilen Sie dies Ihrem Versicherer mit und fügen Sie eine Kopie der Teilnahme-Bestätigung bei. Der Nachlass wird ab Eingang der Information bei Ihrem Versicherer gewährt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem KFZ-Versicherer.

Haben Sie noch Fragen ?

Füllen Sie einfach das “BG/UK Firmeninformation” Formular aus oder sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Unsere Ansprechpartnerin Frau Henriette Hospes hilft Ihnen gerne weiter.

BG/UK Firmeninformation

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